Vorwegzuschicken ist zunächst, dass sich die Sondereigentumsverwaltung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch auf mehrere Wohnungen eines Eigentümers oder von Wohnungen verschiedener Eigentümer erstrecken kann. Dabei müssen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung nicht von derselben Hausverwaltung erfolgen, können es aber. Wird die WEG-Verwaltung mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt, bietet das den Vorteil, dass wir über das gesamte Objekt und dessen Gegebenheiten bestens informiert sind.
Unser Leistungskatalog für die Sondereigentumsverwaltung
Allgemeine Verwaltung
- Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
- Mietersuche mit Bonitäts- und Sozialprüfung mittels Mieter-Selbstauskunft
- Aufsetzen des Mietvertrages
- Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
- Aufstellung und Durchsetzung von Gebrauchsregelungen, Nutzungs- und Hausordnungen
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
- Aufbewahrung aller Belege und sonstiger Unterlagen
- Persönliche Betreuung und Beratung
- Erledigung aller Sonstigen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Betreuung notwendigen Aufgaben
Kaufmännische Verwaltung
- Führung und Kontrolle des ausschließlich der Eigentumswohnung betreffenden Kontos
- Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Abrechnung der Mietkaution nach Auszug des Mieters
- Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Erstellung und Durchsetzung von Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen für jeden Mieter
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
- Bezahlung von Handwerkerrechnungen, Versicherungsbeiträgen, öffentl. Abgaben, Heizöllieferungen, usw.
- Überprüfung und Überwachung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
Technische Verwaltung
- Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
- Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter